Allgemeine Geschäftsbedingungen von 3 Kumpel

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge die die Agentur 3 Kumpel für Ihre Kunden durchführt. Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Vertragspartner ist 3 Kumpel, Karlsruhe. E-Mail: office[ät]3kumpel.de

1. Geltungsbereich
1.1. 3 Kumpel erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber und müssen nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden.

2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1. Alle Arbeiten (Werkleistungen, Programmierarbeiten, Entwürfe, Logos, Layouts, Skizzen, Scribbles, Fotografien sowie alle andere Produkte / Vorlagen) von 3 Kumpel sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit steht 3 Kumpel die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG zu.
2.2. Ohne Zustimmung von 3 Kumpel dürfen erstellte Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.3. 3 Kumpel darf die für Auftraggeber entwickelten Produkte, Werbemittel, etc. signieren und für die Eigenwerbung nutzen.
2.4. Die Werke von 3 Kumpel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte sowie eine Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt des Auftraggebers) bedürfen der Einwilligung und sind wenn nicht anders vereinbart ebenfalls honorarpflichtig.
2.5. Eine Verletzung des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt die Firma 3 Kumpel zum Schadensersatz. 3 Kumpel steht voller Auskunftsanspruch über die Nutzung der realisierten Arbeiten / Produkte zu.
2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten die zur Realisierung des engültigen Produkts führen, haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen auch kein Miturheberrecht.

3. Honorar / Zahlungsbedingungen
3.1. Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise und sind in Euro zu zahlen. Sie gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert berechnet. Vertragspartner, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
3.2. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von 3 Kumpel und / oder nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA).
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten / Rechnungsstellung fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Teilzahlungen, wie zum Beispiel 50% bei Vertragsabschluss und weitere 50% bei Übergabe, können vereinbart werden.
3.4. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann 3 Kumpel Abschlags- bzw. Teilzahlungen verlangen.
3.5. Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, Eigentum von 3 Kumpel. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
3.6. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartner nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

4. Zusatzleistungen
4.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
4.3. 3 Kumpel ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 3 Kumpel eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von 3 Kumpel abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, 3 Kumpel im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.5. Auslagen für Reisekosten, technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen oder Testumgebungen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Druck, etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1. Erstellte Originale (auch Werkleistungen, Entwürfe, Quellcodes, Logos, Layouts, Skizzen, Scribbles, Fotografien sowie alle andere Produkte / Vorlagen), sind nach angemessener Frist unbeschädigt an 3 Kumpel zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.3. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

6. Gewährleistung
6.1. Soweit der Vertragspartner ein Kaufmann ist, sind offensichtliche Mängel der gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Woche nach Erhalt der Ware/Leistung geltend zu machen. Danach gelten die Ware/Leistung als mängelfrei abgenommen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügepflicht ab der Entdeckung des Mangels.

7. Haftung
7.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von 3 Kumpel nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

8. Liefertermine, Verzug
8.1. Liefertermine und Fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche Anordnungen, Stromausfall, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern, hat 3 Kumpel auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen 3 Kumpel außerdem, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche zustehen, oder die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben, sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder die Verzögerung der Leistung aus anderen Gründen für den Auftraggeber unzumutbar ist. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, sind Teillieferungen zu akzeptieren.
8.2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist 3 Kumpel berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
8.3. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne.
8.4. Haftung und Schadensersatzansprüche sind immer auf den Auftragswert beschränkt.
8.5. Wenn nicht anders vereinbart, gilt kein fester Liefertermin.

9. Sonstiges
9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von 3 Kumpel. Für die von der Fa. 3 Kumpel, auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
9.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen 3 Kumpel und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt; mündliche Nebenabreden existieren nicht. Jegliche Änderung, Ergänzung oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

(Letzte Änderung: 02.12.2020)